Senat bestätigt: Volksinitiative für eine verständliche Sprache ist zustande gekommen

Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung” hat die erforderlichen 10.000 gültigen Stimmen beigebracht. 2024 kommt es nun zum Volksbegehren.

Hamburg – Am 11.8.2023 hat der Hamburger Senat nach Prüfung der eingereichten Unterschriften für die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ förmlich festgestellt, „dass für die Volksinitiative mindestens 10.000 Unterschriften von zur Bürgerschaft Wahlberechtigten vorliegen… Damit ist die Volksinitiative zustande gekommen.“ (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 11.08.23, Drucksache 22/12655)
„Wir freuen uns sehr, dass sich viel mehr Unterstützer als die erforderlichen 10.000 bereits in dieser frühen Phase für eine verständliche und alle Menschen einbeziehende Sprache eingesetzt haben.“, sagte die Sprecherin der Volksinitiative, Sabine Mertens. Vor allem im öffentlichen Sektor und an Schulen wünschten die Bürger mit Recht eine klare und einheitliche Sprache.
Mit der erfolgreichen Volksinitiative wurde die erste Stufe des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes genommen. „Wir werden auch die nächsten beiden Schritte — Volksbegehren und schließlich Volksentscheid — gehen, sollte die Bürgerschaft weiter an der Zulässigkeit des Genderns in Schule und Verwaltung festhalten.”, so Mertens.
Sprache müsse alle Menschen erfassen, völlig unabhängig vom Geschlecht, betonen die Vertreter der Volksinitiative. Ein Handwerker sei jede Person, die ein Handwerk ausübt, ganz egal ob Frau, Mann, non-binär oder trans. Doppelbezeichnungen wie „Lehrer und Lehrerinnen” schlössen non-binäre Menschen hingegen aus.
Oft werde für das Gendern vorgebracht, allgemeine Berufsbezeichnungen im genus commune (generisches Maskulinum) meinten nur Männer. Sie hielten daher potentiell alle anderen davon ab, bestimmte Karrierewege zu beschreiten. Dr. Hans Kaufmann, Historiker, ehemaliger Schulleiter und eine der drei Vertrauenspersonen der Volksinitiative, erläutert dieses Missverständnis: “Nehmen wir das Medizinstudium als Voraussetzung für die Ausübung des Arztberufes. Der weibliche Anteil unter den Studienanfängern liegt bei zwei Dritteln. Eine solche Quote wäre unmöglich, wenn die Kritiker der gewachsenen Sprache Recht hätten und erst die Bezeichnung Ärzt*in auch alle, die keine Männer sind, ermutigen würde, ebenfalls Medizin zu studieren.”
Bundesweit folgen inzwischen Bürger dem Beispiel der Hamburger Volksinitiative, so in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Bayern. In Berlin und Sachsen wurde das Gendern in der Verwaltung jüngst wieder abgeschafft.
Im privaten Umfeld könne selbstverständlich jeder über seinen persönlichen Sprachgebrauch entscheiden. Dort hingegen, wo Bürger Verständlichkeit und Klarheit erwarten und sich der Kommunikation auch nicht entziehen können, nämlich bei Behörden und im Bildungsbereich, gehe es eben nicht um individuelle sprachliche Vorlieben. Auch in der ohnehin schon komplizierten Sprache des Rechts würde das Gendern zu erhöhten Verständnisproblemen und Unklarheiten führen.
„Bestmögliche Verständlichkeit ist das, was Bürger von unserem Rechtssystem erwarten, in Gesetzen ebenso wie in der Kommunikation mit Behörden und Gerichten oder auch in Vereinssatzungen”, erklärt Notar Dr. Jens Jeep, warum er als weitere Vertrauensperson die Initiative unterstützt.
In seinen Verträgen bezeichne er die unmittelbar Beteiligten daher immer geschlechtskonform, weil dies als korrekte Ansprache die Verständlichkeit der Urkunden erhöhe. Frau Meier sei beim Kauf einer Wohnung natürlich „die Käuferin”. Aber in einer abstrakten Regelung stehe „der Käufer” generisch für die ganze Gattung und eben nicht für eine konkrete Einzelperson. Hier auf Käufer*in auszuweichen, löse kein Problem, sondern mache jeden Satz und jeden Text unnötig kompliziert. Überdeutlich werde das, wenn die Personalpronomen „der/die” und die Possessivpronomen „seine/ihre” erforderlich werden. „Solche Texte sind kaum noch zu verstehen, erst recht nicht für Menschen, die Deutsch als Fremdsprache erst noch lernen wollen, oder für sehbehinderte Bürger.“

Zum Hintergrund:
Die Volksinitiative ist die erste Stufe eines insgesamt dreistufigen Verfahrens, mit dem Hamburger Bürger Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können. Sollte die Bürgerschaft dem erfolgreichen Anliegen der Initiative nicht entsprechen, wird es im Juli 2024 zu einem Volksbegehren kommen. Dann braucht es rund 66.000 gültige Unterschriften (5% der Wahlberechtigten), welche in drei Wochen gesammelt werden müssen. Die Stimmen können dann durch Unterschrift oder elektronisch mit Personalausweis und PIN abgegeben werden. Im Herbst 2025 schließt sich dann ein Volksentscheid an, bei dem alle Bürger im Rahmen der Bundestagswahl ihre Stimme für oder gegen das Gendern in Verwaltung und Bildung abgeben können.

Noch ein Schritt,

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