Terminankündigung: Gegen Diskriminierung, für eine verständliche Sprache

Öffentliche Anhörung vor der Bürgerschaft
Donnerstag, 16. November 2023, 13.00 Uhr
Adolphsplatz 6 (gegenüber Handelskammer)
2. OG, Sitzungssaal 2.04

Die erfolgreiche Volksinitiative gegen das Gendern in Hamburger Schulen, Universitäten und Behörden präsentiert ihr Anliegen am kommenden Donnerstag um 13.00 Uhr vor dem Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung der Hamburger Bürgerschaft.

Die Anhörung im Sitzungssaal 2.04 des Gebäudes Adolphsplatz 6 gegenüber der Handelskammer ist öffentlich.

Dort wird die von einer breiten Unterstützung der Hamburgischen Bürger getragene Initiative darlegen, warum Gendern in Bildung und Verwaltung nicht nur unnötig kompliziert ist, sondern auch das gewünschte Ziel verfehlt:

“Sternchen und Sprechpausen sorgen nicht für mehr Gleichberechtigung, sondern diskriminieren alle Menschen, welche ohnehin schon Schwierigkeiten beim Erlernen und Verstehen der deutschen Sprache haben.” beschreibt Dr. Hans Kaufmann, eine der Vertrauenspersonen der Initiative, die Problematik.

Anhand konkreter Beispiele werden die Bürger erläutern, dass bereits die in Hamburg in allen Gesetzen anstelle von generischen Sammelbegriffen gebräuchliche Doppelbenennung von Männern und Frauen non-binäre Menschen nicht erfasst:

“Die Bürgerschaft hat uns im Hinblick auf die Anhörung mitgeteilt, dass im Saal «Platz für 70 Zuschauerinnen und Zuschauer» sei.”, so Kaufmann. “In solchen Aufzählungen werden non-binäre Menschen ausgeschlossen. Doppelnennungen sind daher nur scheinbar integrativ; tatsächlich haben sie unsere Sprache erst geschlechterungerecht gemacht.”

 

Völlig ausreichend sei es, darauf hinzuweisen, dass bei der Anhörung Platz sei für 70 Zuschauer, bei denen es auf das Geschlecht, gleich ob biologisch oder sozial, natürlich überhaupt nicht ankomme.

Das Gendern mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I hingegen rückt das Geschlecht unnötig in den Mittelpunkt und macht Texte schwer verständlich.

Dies diskriminiert vor allem diejenigen, die die deutsche Sprache erst erlernen müssen, darunter Kinder ebenso wie Bürger mit Migrationshintergrund. Unter Genderformen leiden ganz besonders auch Menschen mit Behinderungen, was am Donnerstag die Mutter eines Kindes mit Autismus näher erläutern wird. Ihr Sohn hat ein für ihn unverständliches Zeugnis erhalten, in dem sowohl “Schüler” als auch “SchülerInnen” in generischer Funktion und „Schüler“ und „Schülerin“ als konkrete Geschlechtsbezeichnung verwendet werden. Trotz Bitten der Mutter weigert sich die Schule, das Zeugnis anzupassen.

Die Volksinitiative setzt sich dafür ein, die gewachsenen generischen Sammelbegriffe der deutschen Sprache als das zu nutzen, was sie sind: die zusammenfassende Benennung aller Menschen mit übereinstimmenden Merkmalen, ganz unabhängig vom Geschlecht der einzelnen Mitglieder.

Wenn in der Zeitung steht, dass sich die Hamburger Schüler auf die Ferien freuen, dann gibt es nach Überzeugung der Bürger niemanden, der sich ernsthaft wundert, warum Mädchen lieber weiter in der Schule bleiben wollen.

Die Anti-Gender-Initiative möchte die Hamburgische Bürgerschaft davon überzeugen, dass es keinen Streit über die gemeinsamen Ziele gibt, sondern nur über den Weg, wie diese zu erreichen sind:

“Wo es an Gleichberechtigung mangelt und wo Menschen diskriminiert werden, braucht es unser aller Einschreiten, unser Tun. Die künstliche Veränderung der Sprache hingegen erschwert die Kommunikation zwischen Menschen nur noch mehr und löst dabei kein einziges Problem!”, ergänzt Dr. Jens Jeep, weitere Vertrauensperson der Initiative.

Bleibt die Bürgerschaft bei ihrer Haltung, wonach es Schulen, Universitäten und der Verwaltung in Hamburg freigestellt sei, nicht zur deutschen Sprache gehörende Begriffe mit Sonderzeichen zu benutzen, wird die Initiative Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens im Jahr 2024 stellen. Dabei soll erstmals in Hamburg auch eine elektronische Abgabe der Stimme möglich sein, ein im Volksabstimmungsgesetz festgeschriebenes Recht der Bürger, welches der Senat seit 16 Jahren nicht umsetzt.

Spätestens mit einem Volksentscheid im Jahr 2025 soll dann das erreicht werden, was die künftige hessische Regierungskoalition aus CDU und SPD gerade in ihr Eckpunktepapier aufgenommen hat: „Wir werden festschreiben, dass in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird.“

Hintergrund:

Die direkte Volksgesetzgebung in Hamburg sieht drei Stufen vor: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.

Die erfolgreiche Volksinitiative mit weit mehr als 10.000 Stimmen gegen die Nutzung der Gendersprache in Bildung und Verwaltung geht nun in die zweite Stufe.

Das Volksbegehren, welches aufgrund gesetzlicher Fristen fast vollständig in die Sommerferien 2024 fällt, muss von wenigstens 5 % der Wahlberechtigten unterstützt werden, das sind rund 66.000 Wähler.

Die Initiatoren rechnen jedoch mit einer weitaus höheren Zahl von Bürgern, denen die Verständlichkeit der gewachsenen Sprache, die selbstverständlich alle Geschlechter umfasst, so wichtig ist, dass sie ihre Unterstützung durch Unterschrift, per Brief oder online abgeben werden.

Anschließend käme es zum Volksentscheid, bei dem zeitgleich mit der Bundestagswahl 2025 alle Hamburger Bürger für oder gegen das Gendern stimmen könnten. Dessen Ergebnis bindet den Senat.

V.i.S.d.P.:
Dr. Jens Jeep, Notariat Ottensen, Hohenesch 13, 22765 Hamburg,
Vertrauensperson der Volksinitiative

Für Nachfragen:
Dr. Jens Jeep, Tel: 0177 – 79 22 374
Dr. Hans Kaufmann, Tel: 0176 – 49 776 393
E-Mail: hamburg@ohne-gendern.de

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