Initiative „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ reicht am 7. Dezember 2023 Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Innenministerium ein

In nur sechs Wochen hat die Initiative die notwendige Stimmenzahl für das Volksbegehren erreicht, dessen Ziel es ist, die amtliche Rechtschreibung als verbindlichen Standard in allen öffentlichen Einrichtungen im Land festzulegen. Nachdem die Gemeinden die Prüfung der Wahlberechtigung der erforderlichen Zahl von Unterstützern im November abgeschlossen haben, kann jetzt der Zulassungsantrag beim Innenministerium gestellt werden. 

Der im Mai 2023 von 80 Erstunterzeichnern vorgelegte und jetzt von rund 14.000 Bürgerinnen und Bürgern aus 940 von 1.101 Gemeinden des Landes unterstützte Gesetzentwurf „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ sieht vor, dass in Behörden, Hochschulen und Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen des Landes auf formelle oder informelle Vorgaben in Form von Verwaltungsvorschriften, Empfehlungen, Leitlinien usw. zum Gebrauch der sog. Gendersprache verzichtet wird und dass Prüfungsleistungen in den Bildungseinrichtungen des Landes nicht schlechter bewertet werden dürfen, wenn sie entsprechend der amtlichen Rechtschreibung verfasst wurden.

Das Volksbegehren setzt sich damit nicht nur für ein verständliches, schlüssiges und bürgernahes Deutsch ein, es will auch das Grundrecht der Rede- und Meinungsfreiheit schützen, in das nach Ansicht der Initiative durch formelle oder informelle Vorgaben zur Verwendung der Gendersprache unzulässig eingegriffen wird. „Wer freiwillig gendern will, kann das gerne tun.  Aber niemand darf rechtlich, moralisch oder faktisch unter Druck gesetzt werden, zu gendern, wenn er oder sie das nicht will“, so die Meinung der Initiatoren.

Das Volksbegehren folgt der freiheitlichen und mitmenschlichen Philosophie: „Respekt, Anstand und Toleranz gegenüber anderen: Ja! – Bevormundung, Bekehrung und betreutes Sprechen durch andere: Nein!“

Anlass für das Volksbegehren ist, dass sich der Landtag trotz der Ablehnung des Genderns durch eine große Mehrheit der Bevölkerung in zahlreichen Umfragen bisher nicht auf eine entsprechende Regelung einigen konnte, wie sie inzwischen in 7 Bundesländern beschlossen bzw. geplant ist.

Wird das Volksbegehren vom Innenministerium zugelassen, findet es im 1. Halbjahr 2024 in dem vom Innenministerium im Staatsanzeiger bekannt gegebenen Zeitraum statt.

Die Bürger können sich dabei entweder an der freien Sammlung oder an der amtlichen Sammlung beteiligen.

Bei der freien Sammlung können sie nach der Zulassung des Volksbegehrens das Eintragungsblatt von der Website www.stoppt-gendern-in-bw.de herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben an das Bürgerbüro ihrer Wohnsitzgemeinde schicken.

Bei der amtlichen Sammlung, die in allen Gemeinden des Landes stattfinden wird, können sie sich in die auf ihrem Rathaus ausliegenden Unterschriftslisten eintragen.

Das Volksbegehren kommt zustande, wenn es von 770.000 wahlberechtigte Baden-Württembergern unterstützt wird.

Angesichts der entschiedenen Ablehnung des Genderns durch eine übergroße Mehrheit der Bürger und der großen Zahl aktiver Unterstützer in fast allen Gemeinden des Landes sind die Initiatoren zuversichtlich, ein gutes Ergebnis zu erreichen. Schon jetzt zeigt der wachsende Widerstand der Bevölkerung gegen das Gendern Wirkung: In den Verlautbarungen von Politik, Medien und Wissenschaft sind Gendersternchen, Binnen-I`s, Gender-Gaps und andere Genderformen immer weniger zu sehen.

„2023 wird ein denkwürdiges Jahr für die direkte Demokratie in Baden-Württemberg“, so der Sprecher der Initiative, der Heidelberger Rechtsanwalt Prof. Klaus Hekking. Innerhalb eines Jahres haben mehrere 10.000 Bürgerinnen und Bürger des Landes drei Volksbegehren beantragt. Das ist einmalig in der Geschichte des Landes und zeigt den wachsenden Wunsch der Bürger, nicht nur mitzureden, sondern auch mitzuentscheiden. 

Weitere Info unter www.stoppt-gendern-in-bw.de

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