Die Vertrauensleute des Volksbegehrens, Prof. Klaus Hekking und seine Frau Angelika haben am 08.04.2024 die Klage beim Verfassungsgerichtshof Baden- Württemberg gegen die Ablehnung des Volksbegehrens durch das Innenministerium zurückgenommen. Das Innenministerium hatte zuvor in seiner Klageerwiderung offiziell gegenüber den Klägern und dem Verfassungsgerichtshof erklärt, dass die Landesregierung am 30. Januar 2024 beschlossen habe, dass künftig im amtlichen Schriftverkehr der Landesverwaltung das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung einzuhalten seien und dass eine entsprechende Anordnung an alle Einrichtungen des Landes im BW-Portal ergangen sei. „Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof hat sich damit erledigt,“ so Klaus Hekking, „es macht keinen Sinn, per Klage ein Volksbegehren durchzusetzen, dessen Ziele im Wesentlichen erreicht seien“. Der Heidelberger Rechtsanwalt hob die konstruktive Atmosphäre in den Verhandlungen zwischen den Vertretern des Volksbegehrens und der Landesregierung hervor, bei denen ein vernünftiger Kompromiss gefunden worden sei. „Das ist ein Sieg der Vernunft, für die Rede- und Meinungsfreiheit und die deutsche Sprache.
Niemand hat Einwände gegen eine adressatengerechte und geschlechtersensible Sprache, aber dazu bedarf es nicht des „Gender-Gaga“ mit Gendersternchen und Glottisschlag“. Baden-Württemberg gehört damit neben Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zu den 5 Bundesländern, die ihre Behörden und Einrichtungen bereits verbindlich auf die Einhaltung der amtlichen deutschen Rechtschreibung verpflichtet haben. Besonders erfreut zeigten sich die Initiatoren des Volksbegehrens über eine Mitteilung des Kultusministeriums vom 14.3.2024, wonach alle baden-württembergischen Schulen nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Beschluss der Landesregierung über die Anwendung der amtlichen Rechtschreibung ohne A1 www.stoppt – gendern – in – bw.de 2 Genderzeichen auch in den Schulen verbindlich gilt. „Damit ist klargestellt, dass auch die kommenden Generationen in gutem und verständlichem Deutsch unterrichtet werden müssen“, so Hekking.
Wie ein stichprobenweises Monitoring verschiedener Websites und Veröffentlichungen des gezeigt hat, haben die Behörden auch bereits begonnen, den Beschluss der Landesregierung in die Praxis umzusetzen. „Wir bleiben weiter am Ball, um sicherzustellen, dass der Beschluss nicht zum Kanzleitrost, sondern zur gelebten Verwaltungspraxis wird. Das erwarten die Tausende von Unterstützern des Volksbegehrens im Land.“ Im Übrigen zeigten die verschiedenen Initiativen im gesamten Bundesgebiet gegen das Gendern und die unverändert hohe Ablehnung dieser ideologischen Sprachweise durch die Bevölkerung bereits Wirkung: Im Sprachalltag der Menschen und auch in den Medien sind Gendersternchen und Glottisschlag, die noch vor zwei Jahren überall auftauchten, so gut wie nicht mehr zu sehen und zu hören. Das macht deutlich, dass diese Sprachform in der Praxis bei der übergroßen Mehrheit der Menschen nicht angekommen ist. Hekking bedankte sich besonders bei den rund 25.000 Unterstützern aus fast allen Gemeinden des Landes, die mit ihrem Votum die Landesregierung auf den richtigen Kurs gebracht haben. „Das war auch ein eindrucksvolles Zeichen der direkten Demokratie für die Rede- und Meinungsfreiheit und gegen ideologisch geprägte Sprachplanung in Baden-Württemberg!“
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