Sehr geehrte Medienvertreter,
im Interesse der direkten Demokratie in Hamburg haben wir beim Hamburgischen Verfassungsgericht Klage gegen den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg eingelegt.
Während die Politiker von SPD und GRÜNE die Demokratie in ihrer Wichtigkeit täglich betonen, werden Volksbegehren entgegen dem Auftrag der Verfassung vom Senat so durchgeführt, dass es ausgeschlossen ist, dass diese ohne das erneute wochenlange Engagement der Bürger erfolgreich sein können und es dann zum Volksentscheid kommt.
Es scheitert bereits daran, dass kein Bürger durch den Senat von einem Volksbegehren erfährt. Demokratie wird hier nicht gefördert, sondern verhindert.
Dieser Umstand betrifft jedes Volksbegehren in Hamburg. Chancen auf einen Erfolg haben daher nur Volksinitiativen, die mit erheblichen Mitteln von mehreren Hunderttausend Euro und/oder der Unterstützung einer Vielzahl von Organisationen mit entsprechenden Ressourcen aufwarten können.
Geld und Einfluss führen so zur Durchführung eines Volksentscheids, nicht der wirkliche Wunsch der Bürger, den herauszufinden Aufgabe des Senats ist.
Anbei finden Sie unsere heutige Pressemitteilung.
Außerdem übersenden wir Ihnen den vollständigen Text der Klage.
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Interesse der direkten Demokratie in Hamburg danken wir für Ihr Interesse.
Mit besten Grüßen
Anja Oelkers, Dr. Hans Kaufmann und Dr. Jens Jeep, Vertrauensperson der Volksinitiative