GENDERSPRACHE VOR GERICHT: BErUFUNG ABGEWIESEN!

Hamburg, den 5. Februar 2026: Die Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die sich geweigert hatte, eine Strahlenschutzanweisung durchgehend zu gendern, obsiegte heute ein zweites Mal vor Gericht. Sie hatte letzten Sommer vor dem Arbeitsgericht Hamburg (ArbG) gegen Abmahnungen und die Kündigung ihres Arbeitgebers geklagt und in erster Instanz Recht bekommen (Aktenzeichen 4 Ca 53/25 sowie 4 Ca 62/25). Dagegen hatte der Arbeitgeber, das BSH, Berufung eingelegt. Das Gericht wies heute die Berufung zurück. Eine Revision ist nicht möglich. Ob der Arbeitgeber eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird, ist offen.

Eine qualitative Aussage bezüglich der sogenannten Gendersprache beinhaltet das Gerichtsurteil nicht. Darauf wies der Richter bei der Verkündung des Urteils sinngemäß hin. Das Urteil hebt allein auf die formale Stellung der Mitarbeiterin bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ab: Verfasste sie die Anweisung als Mitarbeiterin, die eine Weisung ihres Arbeitgebers, die Anweisung zu gendern, missachtete, oder tat sie es in ihrer Funktion als Strahlenschutzbeauftragte (SSB). Im ersten Fall wären die Abmahnungen rechtens gewesen, und damit auch die darauffolgende Kündigung. Im zweiten Fall liegt ein spezieller Schutz des SSB vor, der dem Arbeitgeber Grenzen zum Vorschreiben von Gendersprache setzt. Zudem fehlte eine schriftliche Ermächtigung der Mitarbeiterin durch den Arbeitgeber, die Verordnung überhaupt zu verfassen.

Der Richter äußerte zu Beginn der Verhandlung sein Erstaunen über das große Interesse an dem trockenen Fall. Der Einladung des Stoppt-Gendern-Teams um Sabine Mertens, der öffentlichen Sitzung beizuwohnen, waren etwa fünfzig Unterstützer gefolgt. Etwa ein Drittel von ihnen mussten der Verhandlung stehend beiwohnen. Die teils rabulistischen Einlassungen des gegnerischen Anwalts begleitete die kritische Öffentlichkeit hier und da mit erstauntem Raunen.

Sabine Mertens: „Ich freue mich natürlich, dass es für die Mitarbeiterin in dem Fall glimpflich ausgegangen ist. Alarmierend ist aber, dass ein Arbeitgeber laut Richter durchaus seine Mitarbeiter anweisen können soll, zu „Gendern“. Im heute verhandelten Fall bewahrte also lediglich eine Formalie die Mitarbeiterin vor dem Schlimmsten. Das ist kein Sieg in der Gendersache an sich.“ Mertens weiter: „Ich warte immer noch darauf, dass aus dem gesamten deutschen Sprachraum homerisches Gelächter aufwallt gegenüber all jenen, die — egal in welcher Funktion — ihren Zeitgenossen abverlangen wollen, die verquere moralisch aufgeladene Privatsprache überhaupt zu bedienen. Gendern ist politisch gewollt. Die Sprachlenkung kann nur Erfolg haben, solange der Souverän sich durch die skurrile Verbohrtheit von Politikern, Funktionären und Verwaltern soweit einschüchtern lässt, dass er sich in vorauseilendem Gehorsam schon allein dem Schatten des Totalitären fügt. Gott bewahre!”

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