GENDERSPRACHE VOR GERICHT
Behörde will erstinstanzliches Urteil nicht auf sich sitzen lassen: Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg
Hamburg, den 29. Januar 2026: Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hatte letzten Sommer mit Unterstützung des VDS e.V. vor dem Arbeitsgericht Hamburg (ArbG) gegen Abmahnungen und die Kündigung ihres Arbeitgebers in erster Instanz obsiegt (Aktenzeichen 4 Ca 53/25 sowie 4 Ca 62/25). Die Mitarbeiterin hatte sich geweigert, eine Strahlenschutzanweisung durchgehend gendersprachlich zu überarbeiten. Laut erstinstanzlichem Urteil sind sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung unrechtmäßig. Der Arbeitgeber legte Berufung ein, die Kündigung wurde lediglich ausgesetzt. Nun findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) das Berufungsverfahren statt.Wann: am 05. Februar 2026 um 10 Uhr
Wo: LAG Hamburg, Saal 419 (Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg)Im seinem aktuellen Infobrief lädt das Stoppt-Gendern-Team um Sabine Mertens Unterstützer aus der Region ein, der öffentlichen Sitzung beizuwohnen, „denn es wäre wichtig aufzuzeigen, dass die Verwendung der staatlichen Ressourcen durch die Gegenseite einer kritischen öffentlichen Beobachtung unterliegt und dass die Klägerin auf breiten Rückhalt zählen kann.“
Sabine Mertens: „Sprache dient der Verständigung. Keine Instanz der Welt kann ihre Mitarbeiter zur Verwendung einer verqueren, hypersexualisierten Privatsprache zwingen. Der vorherrschende Sprachstandard in Deutschland ist und bleibt Standardhochdeutsch.”