Herzlichen Dank für Ihre Meldung!
In Bayern ist eine Volksinitiative gegen Gendersprache beschlossene Sache. Registrieren Sie sich über untenstehendes Formular, wenn Sie die Volksinitiative unterstützen wollen! Schon vor dem Start der Volksinitiative hat die bayrische Landesregierung eine ihrer zentralen Forderungen aufgegriffen: Seit dem 1. April 2024 ist in Bayern die Verwendung von Gendersonderzeichen (Sternchen, Binnen-I, Doppelpunkt, Unterstrich) in staatlichen Behörden und Schulen untersagt.
Laut Initiator Prof. Klaus Hekking sind die Ziele des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg” im Wesentlichen erreicht. Rund 25.000 Unterstützer aus fast allen Gemeinden des Landes hatten die Volksinitiative gegen die sogenannte Gendersprache in Baden-Württemberg unterschrieben. Das Innenministerium befand den darauf folgenden Antrag auf ein Volksbegehren allerdings aus formalen Gründen für nicht zulässig, da er „nicht vorschriftsmäßig gestellt“ worden sei. Nach Verhandlungen mit Klaus Hekking griff das Ministerium letztlich das Anliegen der Volksinitiative in einer Verwaltungsvorschrift auf und verpflichtete Behörden und Schulen auf die Einhaltung der amtlichen deutschen Rechtschreibung ohne Gendersonderzeichen. Bürger aus verschiedenen Gemeinden Baden-Württembergs berichten allerdings, dass die Verwaltungsvorschrift keine Wirkung gezeigt habe und dass die Praxis des Genderns in Verwaltungen und Bildungseinrichtungen im Großen und Ganzen weitergeht.
Wenn Sie eine Volksinitiative in Berlin unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
Die BVB/Freie Wähler haben im brandenburgischen Parlament einen Antrag eingereicht (Landtag Brandenburg Drucksache 7/9069, Eingegangen: 15.01.2024 / Ausgegeben: 16.01.2024): „Korrekten Sprachgebrauch durchsetzen“. Der Antrag will „geschlechtergerechte Sprache” nach den Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung unter Ausschluss von Sonderzeichen durchsetzen: „Die bereits durch das Grundgesetz vorgegebene Gleichstellung von Frauen und Männern kann unter anderem auch durch eine geschlechtergerechte Sprache weiter gefördert werden. Auch die Landesverfassung hat diese bereits umgesetzt und in den Novellierungen der Landesgesetze wird ebenfalls hierauf geachtet. Dabei ging und geht der Intention nach stets darum, eine Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern abzubilden, ohne die anerkannten Regeln der deutschen Sprache zu missachten.”
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9000/9069.pdf
Es sei hier darauf hingewiesen, dass die Begriffe Gleichberechtigung und Gleichstellung nicht identisch sind. In Artikel 3, Abs.2 GG heißt es: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
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Das Volksbegehren „Stoppt Gendern in Hessen” befindet sich in der ersten Stufe eines vierstufigen Modells: Zulassungsverfahren, Volksbegehren, Beschluss des Landtags, Volksentscheid. Stand März 2024 wurden 31.487 Stimmzettel abgegeben. Unterdessen hat die hessische Landesregierung in einem aktuellen Beschluss schon eine zentrale Forderung der Volksinitiative aufgegriffen und die Verwendung von Genderzeichen wie Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt in den Ministerien, der Staatskanzlei und der Hessischen Landesvertretung in Berlin untersagt. Unterstützen Sie die Volksinitiative mit ihrer Unterschrift hier
Volksbegehren gescheitert: Das Hamburger Volksbegehren „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ sammelte trotz massiver Behinderungen durch Bürgerschaft und Senat weit über 50.000 Unterschriften — ein Achtungserfolg. Um 2025 zusammen mit der Bundestagswahl einen Volksentscheid gegen „Gendersprache” herbeizuführen, hätten es aber 66.000 Stimmen sein müssen. Indem der Hamburger Senat dem Volksbegehren die Online-Abstimmung verwehrte, die im Volksabstimmungsgesetz seit 2007 vorgesehen ist, könnte er gegen das Volksabstimmungsgesetz verstoßen haben, das digitale Abstimmung schon seit 2007 vorsieht. Die Initiative prüft den Klageweg.
Wenn Sie eine Volksinitiative in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
Die Volksinitiative Niedersachsen ist am 7. März 2024 gestartet. Bis zum 7. März 2025 müssen 70.000 Unterschriften gesammelt werden. Registrieren Sie sich als Unterstützer, schließen Sie sich einer der 10 Regionalgruppen an oder eröffnen eine neue, helfen Sie beim Sammeln, laden Sie das Unterschriftenblatt direkt von der Seite herunter:
Wenn Sie eine Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
Auf Grund der kleinen Anfrage des Abgeordneten Helge Schwab (FREIE WÄHLER) zur ,,Erfüllung des Amtlichen Regelwerks in Schulen“ (Drucksache 18/7599 vom 9. Oktober 2023) antwortete das Ministerium für Bildung: „In den rheinland-pfälzischen Schulen gilt als Bezugsrahmen für die Rechtschreibung das Amtliche Regelwerk. Dies ist grundsätzlich jeder Lehrkraft bekannt. […] Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von ein oder zwei MSS- Punkten für diesen Leistungsnachweis.”
Da Gendersprache nicht zum amtlichen Regelwerk für die deutsche Standardsprache gehört, darf sie auch nicht gelehrt werden und muss ihr Gebrauch als Fehler angerechnet werden. Sollten Sie behördliche Missachtung geltender Regeln und Beschlüsse feststellen und eine Volksinitiative in Rheinland-Pfalz für nötig halten, registrieren Sie sich bitte über untenstehendes Formular.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein hatte in einem Schreiben an Schulleiter und Lehrer im September 2021 auf die normgerechte Schreibung nach dem Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung hingewiesen. Demnach sollen Texte „sachlich korrekt, verständlich, lesbar, vorlesbar und übertragbar in andere Amts- und Minderheitensprachen sein, Rechtssicherheit gewährleisten und die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte sicherstellen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Vermittlung und Lernbarkeit der Rechtschreibung der deutschen Sprache in Schule und Erwachsenenbildung […] nicht erschwert oder beeinträchtigt werden.” Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass Genderstern (Schüler*innen), Binnen-I (SchülerInnen), Gender-Gap (Schüler_innen; Schüler:innen) und Schrägstrich (Schüler/innen) in schriftlichen Schülerarbeiten als Fehler zu werten sind. Diese Sicht vertritt auch Bildungsministerin Karin Prien (CDU).
Dennoch werden geltende Regeln häufig missachtet. Deshalb formiert sich auch in Schleswig-Holstein Gegenwehr. Registrieren Sie sich über untenstehendes Formular, wenn Sie eine etwaige Volksinitiative unterstützen wollen!
Wenn Sie eine Volksinitiative im Saarland unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
Sachsens Kultusministerium hatte bereits 2021 in einem Schreiben an die Schulen in freier Trägerschaft auf die normgerechte Schreibung nach dem Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung hingewiesen. Demnach sollen Texte „sachlich korrekt, verständlich, lesbar, vorlesbar und übertragbar in andere Amts- und Minderheitensprachen sein, Rechtssicherheit gewährleisten und die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte sicherstellen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Vermittlung und Lernbarkeit der Rechtschreibung der deutschen Sprache in Schule und Erwachsenenbildung im deutsch- und nicht-deutschsprachigen Raum nicht erschwert oder beeinträchtigt werden.” Am 6.7.23 hat das Staatsministerium für Kultus des Freistaats Sachsen in einem Rundschreiben die Verwaltung und die Schulen erneut darauf hingewiesen, dass im Land die amtliche Rechtschreibung gilt. Neu ist jetzt, dass auch „Dritte im Schulsystem” über Vertragsklauseln zum Verzicht auf Gender-Sonderzeichen (z. B. Asterisk, Doppelpunkt, Unterstrich, Binnen-I) innerhalb von Wörtern verpflichtet werden.
In Sachsen-Anhalt ist die Volksinitiative beschlossene Sache. Wenn Sie die Volksinitiative unterstützen möchten, schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular, wir leiten diese weiter.
Die Organisatoren werden zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Auf Grund des Antrags der CDU Fraktion (Drucksache 7/6571 vom 2.11.22) beschloss der Thüringer Landtag am 10.11.22, dass Ministerien und nachgeordnete Einrichtungen auf Gendersprache verzichten und sich an das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung halten sollen. Die Landesregierung muss sich nicht an den Beschluss halten, da er nicht als Gesetz, sondern als Aufforderung an die Landesregierung gefasst wurde.