Hier sehen Sie den aktuellen Status der Bundesländer bei der Abkehr von der Gendersprache. Mit einem Klick kommen Sie zu der entsprechenden Kampagne. Registrierung für die laufenden Volksinitiativen ausschließlich über deren eigene Seite.
Grün = Laufende, aktive Volksinitativen
Dunkelrot = Beschlossene, aber noch nicht gestartete Volksinitiativen
Gelb = Volksinitiativen, für die es zahlreiche Unterstützer gibt, aber noch keinen Durchführungsbeschluss
Grau = Bundesländer mit regulärer Rechtschreibung
Wenn Sie eine laufende Initiative unterstützen wollen, registrieren Sie sich bitte direkt über die entsprechende Seite der Volksinitiative – den Link finden Sie in der obenstehenden Deutschlandkarte bei Auswahl Ihres Bundeslandes.
Quelle: MDRfragt, 2023
Der Profilbildgenerator ist eine kreative Möglichkeit, um Ihre Unterstützung für unseren Einsatz gegen den Wildwuchs der Gendersprache zu zeigen. Bitte akzeptieren Sie für die Sichtbarkeit Cookies!
Der Prozess des Erstellens eines Profilbilds mit dem Generator ist einfach und schnell. Einfach auf den Generator tippen, eigenes Bild hochladen und schon wird Ihr Unterstützerbild generiert! Dieses können Sie Freunden und Bekannten schicken oder als Profilbild oder im Status nutzen.
Indem wir uns dem Gendern widersetzen, stärken wir die Demokratie zum Nutzen aller. Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, um unsere Arbeit fortzusetzen.
Jede Spende hilft uns, unsere Aufgabe zu erfüllen.
Jeder noch so kleine Betrag ist willkommen und wird für den Erhalt der deutschen Sprache eingesetzt.
Viele kleine Spenden machen am Ende einen großen Unterschied.
Nur gemeinsam können wir bewirken, dass unsere schöne deutsche Sprache nicht vor die Hunde geht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bei Bedarf Spendenquittung unter info@vds-ev.de unter dem Kennwort “Stoppt-Gendern-Bundesweit” anfordern.
Spendenkonto Verein Deutsche Sprache
IBAN: DE72 4416 0014 2481 6266 00
BIC: GENODEM1DOR
Dortmunder Volksbank
Zweckbestimmung: stoppt-gendern-bundesweit
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Bitte sehen Sie zur Bestätigung in Ihrem E-Mail Postfach nach.
In Bayern ist die Volksinitiative beschlossene Sache. Registrieren Sie sich über untenstehendes Formular, wenn Sie die Volksinitiative unterstützen wollen!
Bei einem Volksentscheid geht es um die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage. Dies geschieht in Deutschland nach den Regeln der einzelnen Bundesländer.
In Baden-Württemberg gilt ein dreistufiges Modell: Volksantrag, Volksbegehren, Volksentscheid.
Das Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg” befindet sich in der ersten Stufe. Weit über 12.000 Stimmzettel kamen für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens zusammen.
Wenn Sie eine Volksinitiative in Berlin unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
Wenn Sie eine Volksinitiative in Brandenburg unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
Wenn Sie eine Volksinitiative in Bremen unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
Bei einem Volksentscheid geht es um die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage. Dies geschieht in Deutschland nach den Regeln der einzelnen Bundesländer.
In Hessen gilt ein vierstufiges Modell: Zulassungsverfahren, Volksbegehren, Beschluss des Landtags, Volksentscheid.
Das Volksbegehren „Stoppt Gendern in Hessen” befindet sich in der ersten Stufe.
Bei einem Volksentscheid geht es um die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage. Dies geschieht in Deutschland nach den Regeln der einzelnen Bundesländer.
In Hamburg gilt ein dreistufiges Modell: Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid.
Die am 7. Februar 2023 in Hamburg gestartete Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung” überreichte am 21. Juli 2023 dem Senat 16. 457 Unterschriften. Nach Prüfung der eingereichten Unterschriften durch die zuständigen Bezirksämter gab der Senat im August bekannt, „dass für die Volksinitiative mindestens 10.000 Unterschriften von zur Bürgerschaft Wahlberechtigten vorliegen“.
Damit ist die erste Stufe des dreistufigen Modells erfolgreich abgeschlossen und die Bürgerschaft kann nun einen von der Initiative vorgelegten Gesetzentwurf beschließen. Tut sie das nicht, wird die Initiative im nächsten Schritt ein Volksbegehren beantragen.
Informationen zum Verlauf der zweiten Stufe, sowie die Möglicheit zur Registrierung für das Volksbegehren erhalten Sie hier:
https://vds-ev.de/aktionen/aufrufe/hamburger-volksinitiative-schluss-mit-gendersprache-in-verwaltung-und-bildung/
Wenn Sie eine Volksinitiative in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
In Niedersachsen ist die Volksinitiative beschlossene Sache. Registrieren Sie sich über untenstehendes Formular, wenn Sie die Volksinitiative unterstützen wollen!
Wenn Sie eine Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
Auf Grund der kleinen Anfrage des Abgeordneten Helge Schwab (FREIE WÄHLER) zur ,,Erfüllung des Amtlichen Regelwerks in Schulen“ (Drucksache 18/7599 vom 9. Oktober 2023) antwortete das Ministerium für Bildung: „In den rheinland-pfälzischen Schulen gilt als Bezugsrahmen für die Rechtschreibung das Amtliche Regelwerk. Dies ist grundsätzlich jeder Lehrkraft bekannt. […] Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von ein oder zwei MSS- Punkten für diesen Leistungsnachweis.”
Da Gendersprache nicht zum amtlichen Regelwerk für die deutsche Standardsprache gehört, darf sie auch nicht gelehrt werden und muss ihr Gebrauch als Fehler angerechnet werden. Sollten Sie behördliche Missachtung geltender Regeln und Beschlüsse feststellen und eine Volksinitiative in Rheinland-Pfalz für nötig halten, registrieren Sie sich bitte über untenstehendes Formular.
In Schleswig-Holstein ist die Volksinitiative beschlossene Sache. Registrieren Sie sich über untenstehendes Formular, wenn Sie die Volksinitiative unterstützen wollen!
Wenn Sie eine Volksinitiative im Saarland unterstützen möchten, registrieren Sie sich über untenstehendes Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt!
Sachsens Kultusministerium hatte bereits 2021 in einem Schreiben an die Schulen in freier Trägerschaft auf die normgerechte Schreibung nach dem Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung hingewiesen. Demnach sollen Texte „sachlich korrekt, verständlich, lesbar, vorlesbar und übertragbar in andere Amts- und Minderheitensprachen sein, Rechtssicherheit gewährleisten und die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte sicherstellen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Vermittlung und Lernbarkeit der Rechtschreibung der deutschen Sprache in Schule und Erwachsenenbildung im deutsch- und nicht-deutschsprachigen Raum nicht erschwert oder beeinträchtigt werden.” Am 6.7.23 hat das Staatsministerium für Kultus des Freistaats Sachsen in einem Rundschreiben die Verwaltung und die Schulen erneut darauf hingewiesen, dass im Land die amtliche Rechtschreibung gilt. Neu ist jetzt, dass auch „Dritte im Schulsystem” über Vertragsklauseln zum Verzicht auf Gender-Sonderzeichen (z. B. Asterisk, Doppelpunkt, Unterstrich, Binnen-I) innerhalb von Wörtern verpflichtet werden.
In Sachsen-Anhalt ist die Volksinitiative beschlossene Sache. Wenn Sie die Volksinitiative unterstützen möchten, schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular, wir leiten diese weiter.
Die Organisatoren werden zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Auf Grund des Antrags der CDU Fraktion (Drucksache 7/6571 vom 2.11.22) beschloss der Thüringer Landtag am 10.11.22, dass Ministerien und nachgeordnete Einrichtungen auf Gendersprache verzichten und sich an das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung halten sollen. Die Landesregierung muss sich nicht an den Beschluss halten, da er nicht als Gesetz, sondern als Aufforderung an die Landesregierung gefasst wurde.